
Impfen
Fragen rund ums Impfen, Impfaktionen, FAQ
Übersicht Impfaktionen in der 20. Kalenderwoche - Erst-, Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen
Termin buchen: Anmeldeportal Land Niedersachsen oder telefonisch unter: 0800 99 88 66 5
Folgende Impfaktionen sind mit Biontech/Moderna geplant:
- Wochenmarkt Bad Rothenfelde: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Mi. 18.05.2022 von 08:30-12:30 Uhr auf dem Brunnenplatz/Brunnenstr. 5, 49214 Bad Rothenfelde
- Wochenmarkt Hagen a.T.W.: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Mi. 18.05.2022 von 14:00-18:00 Uhr Hüttenstraße, 49170 Hagen a.T.W.
- Wochenmarkt Belm: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Do. 19.05.2022 von 08:30-12:30 Uhr auf dem Belmer Marktplatz, 49191 Belm
- Wochenmarkt Georgsmarienhütte: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Fr. 20.05.2022 von 14:00-18:00 Uhr auf dem Rathausplatz, 49124 Georgsmarienhütte
- Wochenmarkt Fürstenau: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Fr. 20.05.2022 von 09:00-13:00 Uhr Pferdemarkt/Burgstraße, 49584 Fürstenau
- Fußgängerzone Bramsche: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Fr. 20.05.2022 von 10:00-14:00 Uhr in der Fußgängerzone/Münsterplatz, 49595 Bramsche
- Meller Dressurtage: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Sa. 21.05.2022 von 12:00-16:00 Uhr am Wellenbad 42, 49324 Melle
Wie Sie dem Plan entnehmen können, bieten wir an folgenden Tagen in KW 20 Novavax-Impfungen an:
- Mo.-Sa. (16.05.-20.05.2022): Bersenbrück (ganztägig / parallel zu Impfungen mit BioNTech & Moderna / eigene Impfstraße)
- Di. 17.05.2022: Hagen a.T.W. (16:00-17:00 Uhr)
- Fr. 20.05.2022: Bad Rothenfelde (12:00-13:00 Uhr)
-
Zusätzlich weisen wir fünf Termine (auf dem Plan durch eine ukrainische Flagge gekennzeichnet) aus, an denen ukrainisch- oder russischsprachiges Personal vor Ort sein wird, um sprachbarrierefreie Beratungen und Impfungen anzubieten:
- Mo. 16.05.2022 in Georgsmarienhütte
- Mi. 18.05.2022 in Wallenhorst
- Do. 19.05.2022 in Bissendorf-Jeggen
- Fr. 20.05.2022 in Fürstenau und Bramsche
Übersicht Impfaktionen in der 21. Kalenderwoche - Erst-, Zweitimpfungen sowie Booster-Impfungen
Termin buchen: Anmeldeportal Land Niedersachsen oder telefonisch unter: 0800 99 88 66 5
Folgende Impfaktionen sind mit Biontech/Moderna geplant:
- Wochenmarkt Bad Rothenfelde: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Mi. 25.05.2022 von 08:30-12:30 Uhr auf dem Brunnenplatz/Brunnenstr. 5, 49214 Bad Rothenfelde
- Wochenmarkt Hagen a.T.W.: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Mi. 25.05.2022 von 14:00-18:00 Uhr Hüttenstraße, 49170 Hagen a.T.W.
- Hüttenmarkt Georgsmarienhütte: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Fr. 27.05.2022 von 15:00-19:00 Uhr Hindenburgstraße, 49124 Georgsmarienhütte
- Fußgängerzone Bramsche: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Fr. 27.05.2022 von 10:00-14:00 Uhr in der Fußgängerzone/Münsterplatz, 49595 Bramsche
- Klinik Münsterland MBOR Zentrum: Impfaktion ab 12 Jahren (BioNTech & Moderna) am Sa. 28.05.2022 von 10:00-14:00 Uhr Hannoversche Straße 30, 49214 Bad Rothenfelde
Die Klinik Münsterland spendiert jedem Impfwilligen eine Freikarte (Eintrittsgutschein) für das Sole-Freibad in Bad Rothenfelde
Folgende Novavax-Impfungen sind geplant:
- Mo.-Sa. (23.05.-28.05.2022): Bersenbrück (ganztägig / parallel zu Impfungen mit BioNTech & Moderna / eigene Impfstraße)
- Mi. 25.05.2022: Dissen a.T.W. (16:00-17:00 Uhr)
- Fr. 27.05.2022: Melle (16:00-17:00 Uhr)
Zusätzlich weisen wir Termine (auf dem Plan durch eine ukrainische Flagge gekennzeichnet) aus, an denen ukrainisch- oder russischsprachiges Personal vor Ort sein wird, um sprachbarrierefreie Beratungen und Impfungen anzubieten:
- Mo. 23.05.2022 in Bad Essen
- Di. 24.05.2022 in Glandorf, Hasbergen, Bohmte und Ostercappeln-Venne
- Fr. 27.05.2022 in Bramsche und Wallenhorst
Allgemeine Impfaktionen in der STADT Osnabrück
Kinderimpfungen: Im Impfzentrum Sedanstraße, Sedanstr. 109, 49076 Osnabrück, werden freitags und samstags von 8.15 Uhr bis 17.30 Uhr Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren ohne Termin angeboten.
Wichtige Hinweise
- Booster-Impfungen sind für Personen ab 12 Jahren bereits nach drei Monaten möglich, die finale Entscheidung treffen die impfenden Ärztinnen und Ärzte. Somit ist ein gebuchter Termin nicht gleichbedeutend mit einer Impfberechtigung.
- Zweite Boosterimpfungen für Personen Ü70 drei Monate nach der ersten Auffrischung, für Personen die im Bereich Pflege/ Medizin arbeiten nach sechs Monaten. Einzelheiten können Sie hier nachlesen.Termine für eine Novavax-Impfung über die Impfhotline: 0800 9988665 oder das Landesportal.
- Einen Termin für die Corona-Schutzimpfung können Sie auch weiterhin bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vereinbaren. Liste mit Arztpraxen in Stadt und Landkreis Osnabrück, in denen sie eine Corona-Impfung bekommen können
- Wenn Sie bereits einen Impftermin bei Ihrem Hausarzt vereinbart haben und sich während einer dieser Aktionen impfen lassen (oder umgekehrt), dann sagen Sie den nicht genutzten Termin bitte ab. Danke!
Mehr als 73 Prozent der Menschen in Deutschland sind bislang vollständig geimpft. Um eine Herdenimmunität zu erreichen und die Coronapandemie einzudämmen, fehlen jedoch weitere impfwillige Bürgerinnen und Bürger. Wer sich gegen das Coronavirus impfen lässt, schützt sich selbst und andere.
Weitere Informationen zum aktuellen Impfstatus in Deutschland finden Sie hier.
Hier finden Sie allgemeine Informationen…
- zum aktuellen Impfstatus in Deutschland
- des RKIs und der Stiko (FAQ)
- zur Impfung in Niedersachsen
- zur Impfstoff-Entwicklung
- zur nationalen Impfstrategie und zu Empfehlungen der STIKO
- und den Aufklärungs- und Anamesebogen zur Corona-Impfung
Allgemeine Informationen des Gesundheitsdienstes für Stadt und Landkreis Osnabrück
Hinweis: Die Impfzentren von Stadt und Landkreis Osnabrück sind geschlossen. Einen Termin für die Corona-Schutzimpfung können Sie weiterhin bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vereinbaren. Hier finden sie die Liste mit Arztpraxen in Stadt und Landkreis Osnabrück, in denen sie eine Corona-Impfung bekommen können.
Zudem sind seit Oktober mobile Impfteams als Ergänzung zur Regelversorgung durch die Hausärzte und Hausärztinnen in Stadt und Landkreis Osnabrück unterwegs. Die Impfangebote finden Sie hier.
Wer ist impfberechtigt?
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren haben die Möglichkeit, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren empfiehlt die STIKO eine Corona-Impfung für besonders gefährdete Kinder mit dem Impfstoff BioNTech. Auf Wunsch dürfen aber auch andere Kindern geimpft werden.
Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier.
Impfungen für Genesene
Als Genesene gelten Personen, deren Covid-19-Erkrankung mindestens 28 Tage und maximal drei Monate zurückliegt. Genesene können sich vier Wochen nach einer überstandenen Infektion gegen das Coronavirus impfen lassen. Danach gelten Personen bereits nach einer Impfung als vollständig immunisiert und geschützt.
Sollte ich mein Kind impfen lassen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Der Impfstoff BioNTech ist von der Europäischen Kommission für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen.
Für Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren empfiehlt die Stiko eine Corona-Impfung für besonders gefährdete Kinder mit dem Impfstoff BioNTech. Auf Wunsch darf er aber auch bei anderen Kindern eingesetzt werden.
Weitere Informationen zu Kinderimpfungen finden Sie hier.
Wie sind die aktuellen Impfintervalle der Impfstoffe?
Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Impfungen nötig. Die Ständige Impfkommission empfiehlt folgende Impfabstände:
- BioNTech/Pfizer: 3 bis 6 Wochen
- Moderna: 4 bis 6 Wochen
- AstraZeneca: 9 bis 12 Wochen
- Kreuzimpfung (AstraZeneca/mRNA-Impfstoff): ab 4 Wochen
- Die STIKO hat ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung vom 29.11.2021 hinsichtlich des Impfabstandes aktualisiert. Bei Booster-Impfungen soll nach aktueller Empfehlung der STIKO (16. Aktualisierung der COVID-19 Empfehlung, S.5) ein Abstand von etwa drei Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung eingehalten werden.
Wann gelte ich als geboostert?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Auffrischungsimpfungen für Personen ab 12 Jahren. Eine dritte Impfung sollte mit einem Abstand von mindestens drei Monaten zur zweiten Impfung erfolgen.
Nach den neuen Maßgaben vom 15.01.2022 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, gelten Personen, die lediglich einmal mit Johnson&Johnson geimpft wurden, ab sofort nicht mehr als vollständig geimpft. Wenn Sie bisher einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, brauchen Sie für einen vollständigen Impfschutz eine zweite Impfung. Wie bei den anderen Impfstoffen gilt die dritte Impfung dann als Booster.Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie hier.

Wie kann ich meine Impfung nachweisen?
Geimpfte können sich mit ihrem Personalausweis und dem Impfausweis ausweisen. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, wird Ihnen eine Ersatzbestätigung bei der Impfung ausgestellt.
Es besteht zudem die Möglichkeit sich mit einem digitalen Impfnachweis auszuweisen. Der Digitale Impfpass ist ein freiwilliges und ergänzendes Angebot.
In welchen Fällen wird von einer Impfung abgeraten?
- Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber (38,5°C oder höher) leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden.
- Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin oder dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.
Ist die Impfung kostenlos?
Ja, die Corona-Impfung ist unabhängig von dem Versicherungsstatus für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Kosten des Impfstoffes übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Stand, 24.01.2022
Bis zum 15. März 2022 müssen Beschäftigte im Pflegebereich gemäß § 20a IfSG entweder einen Impfnachweis (vollständiger Impfschutz), einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Sofern die beschäftigte Person keinen Immunitätsnachweis angibt, muss der Arbeitgeber den Gesundheitsdienst informieren. Möglich ist dies über ein Portal, das in Kürze vom Land eingerichtet wird. Wir geben dies unter www.corona-os.de bekannt.
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Landkreis Osnabrück
Ansprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 7.30 - 17 Uhr,
Donnerstag bis 17.30 Uhr
Freitag bis 13 Uhr
Impf-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung
Ansprechzeiten:
Montag – Samstag 8 - 20 Uhr