Infrastruktur (Impfen u.a.)
Impfzentren, ÖPNV, Abfall, Schutzkleidung
Seit dem 27.12.2020 werden in Niedersachsen Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt. In Landkreis und Stadt Osnabrück gibt es insgesamt drei Impfzentren, die auch über mobile Impfteams verfügen. Das Land Niedersachsen konzentriert zu Beginn alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz der mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten von Alten- und Pflegeeinrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen. Daher ist eine Terminvergabe für die Impfung im Impfzentrum derzeit noch nicht möglich.
Bereits jetzt steht die Hotline des Landes Niedersachsen für Fragen rund um die COVID-19-Impfung zur Verfügung:
Impf-Hotline der Nds. Landesregierung
0800 9988665
Mo - Sa / 08 - 20 Uhr / an Feiertagen ist die Hotline geschlossen
Weitere aktuelle Informationen zur Impfung in Niedersachsen finden sie hier.
Hier finden Sie allgemeine Informationen …
… zur Impfung in Niedersachsen
… zu aktuellen Hinweisen zur Impfung in Niedersachsen
… zur nationalen Impfstrategie und zu Empfehlungen der STIKO
Warum wird es Impfzentren für die Corona-Impfung geben?
Die Impfzentren werden von den Bundesländern eingerichtet, um mehr Menschen in kürzerer Zeit impfen zu können. Je früher viele Bürgerinnen und Bürger geimpft sind, umso eher kann die Impfung dazu beitragen, die Pandemie unter Kontrolle zu bringen.
Kann ich mich auch von meiner Hausärztin/meinem Hausarzt gegen das Coronavirus impfen lassen?
Nein, das ist derzeit nicht möglich. Zunächst ist die Impfung nur in Impfzentren oder über deren mobile Teams vorgesehen. Es wird zuerst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Zudem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden.
Wenn ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, sollen auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen.
Wer ist impfberechtigt?
Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben. Dies ist derzeit noch nicht möglich.
Da zunächst nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen, die geimpft werden wollen, vorhanden sein wird, wurde in der Impfverordnung des Bundes eine Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt. Die dortigen Festlegungen beruhen auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Im ersten Schritt werden ausschließlich Personen aus der Gruppe der höchsten Priorität geimpft. Dabei liegt der Schwerpunkt in Niedersachsen auf den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden von Alten- und Pflegeheimen.
Weitere Informationen zur Impfreihenfolge finden Sie hier.
Wie oft muss ich geimpft werden?
Bei den am weitesten fortgeschrittenen Impfstoff-Entwicklungen sind zwei Impfungen für den Aufbau eines Immunschutzes nötig. Diese werden in einem Abstand von wenigen Wochen verabreicht.
Besteht eine Impfpflicht gegen das Coronavirus?
Nein. Die Bundesregierung hat keine Impfpflicht gegen das Coronavirus vorgesehen.
Werden Kinder und Jugendliche auch geimpft?
Ein Impfstoff gegen das Coronavirus wird für Kinder und Jugendliche zunächst nicht zur Verfügung stehen, da es keine ausreichenden Untersuchungen auf Wirksamkeit und Sicherheit gibt.
Ist die Impfung kostenlos?
Ja, die Corona-Impfung ist unabhängig von dem Versicherungsstatus für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die Kosten des Impfstoffes übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Stand, 31.12.2020
Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben. Dies ist derzeit noch nicht möglich.
Da zunächst nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen, die geimpft werden wollen, vorhanden sein wird, wurde in der Impfverordnung des Bundes eine Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt. Die dortigen Festlegungen beruhen auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Im ersten Schritt werden ausschließlich Personen aus der Gruppe der höchsten Priorität geimpft. Dabei liegt der Schwerpunkt in Niedersachsen auf den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden von Alten- und Pflegeheimen.
Weitere Informationen zur Impfreihenfolge finden Sie hier.
Zur ersten Gruppe, mit der höchsten Priorität, zählen:
- Personen die das 80. Lebensjahr vollendet haben
- Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
- Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
- medizinisches Personal auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, im Rettungsdienst, das Personal im Pflegebereich, Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, das Personal in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden
- Medizinisches Personal in Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin
Zur zweiten Gruppe, mit hoher Priorität, zählen:
- Personen die das 70. Lebensjahr vollendet haben
- Personen mit einer Demenzerkrankung
- Personen mit Trisomie 21
- Transplantationspatienten
- Bereitschaftspolizisten, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit einem Risiko ausgesetzt sind
- Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
- Bewohner von Obdachlosen- oder Asylbewerberunterkünften
- enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen und schwangeren Personen
- Personen die in medizinischen Einrichtungen einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus ausgesetzt sind
- Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
Zur dritten Gruppe, mit erhöhter Priorität, zählen:
- Personen die das 60. Lebensjahr vollendet haben
- Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
- Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
- Personen die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen sowie in Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur
- Beschäftigte der Polizei, der Feuerwehr, der Justiz, im Bildungssektor und im Lebensmittelhandel
- Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen
Impfwillige müssen anhand von Dokumenten oder ärztlichen Bescheinigungen nachweisen, dass sie zu einer der Gruppen zählen.
Stand, 31.12.2020
In Niedersachsen haben die Impfungen gegen das Coronavirus am 27.12.2020 begonnen. Das Land Niedersachsen konzentriert zu Beginn alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz von mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten von Alten- und Pflegeeinrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen.
Derzeit werden noch keine Impfungen im Impfzentrum durchgeführt. Eine Terminvereinbarung für die Impfung im Impfzentrum ist daher noch nicht möglich.
Weitere aktuelle Informationen zur Impfung in Niedersachsen finden sie hier.
Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Ab wann kann ich mich im Impfzentrum impfen lassen?
Ein genauer Zeitpunkt, ab wann Impfungen nach entsprechender Terminvergabe im Impfzentrum möglich sein werden, steht derzeit noch nicht. Eine Terminvereinbarung für eine Impfung im Impfzentrum ist aktuell noch nicht möglich.
Bei Neuigkeiten informieren wir Sie dazu an dieser Stelle.
Kann ich das Impfzentrum frei wählen?
Das Land Niedersachsen vergibt die Termine für die Impfungen in den Impfzentren. Welchem Impfzentrum Sie dann zugewiesen werden, hängt voraussichtlich von Ihrem Wohnort, aber auch von der tagesaktuellen Verfügbarkeit des Impfstoffes in den Impfzentren ab.
Bei der Planung der beiden Impfzentren im Landkreis Osnabrück wurden zwei ungefähr gleich große Einzugsbereiche auf Basis der Einwohnerzahlen festgelegt. Dabei wurden für das Impfzentrum Georgsmarienhütte folgende Städte und Gemeinden als Einzugsbereich zu Grunde gelegt: Bad Laer, Bad Iburg, Bad Rothenfelde, Belm, Bissendorf, Dissen a.TW, Georgsmarienhütte, Glandorf, Hagen a.T.W., Hasbergen, Hilter a.T.W., Melle.
Wer kann sich impfen lassen?
Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben. Dies ist derzeit noch nicht möglich.
Da zunächst nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen, die geimpft werden wollen, vorhanden sein wird, wurde in der Impfverordnung des Bundes eine Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt. Die dortigen Festlegungen beruhen auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Im ersten Schritt werden ausschließlich Personen aus der Gruppe der höchsten Priorität geimpft. Dabei liegt der Schwerpunkt in Niedersachsen auf den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden von Alten- und Pflegeheimen.
Weitere Informationen zur Impfreihenfolge finden Sie hier.
Wie bekomme ich einen Termin für eine Impfung?
Eine Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich. Im ersten Schritt werden ausschließlich Impfungen durch die mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt. Sobald feststeht, wann die Impfungen auch in den Impfzentren starten, können Termine über die Hotline des Landes Niedersachsen vereinbart werden.
Bereits jetzt steht die Hotline für Fragen rund um die COVID-19-Impfung zur Verfügung:
Impf-Hotline der Nds. Landesregierung
0800 9988665
Mo - Sa / 08 - 22 Uhr / an Feiertagen ist die Hotline geschlossen
Erhalte ich eine Terminbestätigung?
Ja, Sie können auswählen, ob Sie eine Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief erhalten möchten.
Bitte bringen Sie die Bestätigung zum Impftermin mit.
In der Terminbestätigung stehen Ihre persönlichen Daten, beide Impftermine, ein Termincode sowie die Adresse Ihres Impfzentrums. Der Terminbestätigung beigefügt sind zudem allgemeine Informationen rund um das Impfen.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Verbindliche Uhrzeiten stehen derzeit noch nicht fest. Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Stand, 31.12.2020
In Niedersachsen haben die Impfungen gegen das Coronavirus am 27.12.2020 begonnen. Das Land Niedersachsen konzentriert zu Beginn alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz von mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten von Alten- und Pflegeeinrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen.
Derzeit werden noch keine Impfungen im Impfzentrum durchgeführt. Eine Terminvereinbarung für die Impfung im Impfzentrum ist daher noch nicht möglich.
Weitere aktuelle Informationen zur Impfung in Niedersachsen finden sie hier.
Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Ab wann kann ich mich im Impfzentrum impfen lassen?
Ein genauer Zeitpunkt, ab wann Impfungen nach entsprechender Terminvergabe im Impfzentrum möglich sein werden, steht derzeit noch nicht. Eine Terminvereinbarung für eine Impfung im Impfzentrum ist aktuell noch nicht möglich.
Bei Neuigkeiten informieren wir Sie dazu an dieser Stelle.
Kann ich das Impfzentrum frei wählen?
Das Land Niedersachsen vergibt die Termine für die Impfungen in den Impfzentren. Welchem Impfzentrum Sie dann zugewiesen werden, hängt voraussichtlich von Ihrem Wohnort, aber auch von der tagesaktuellen Verfügbarkeit des Impfstoffes in den Impfzentren ab.
Wer kann sich impfen lassen?
Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben. Dies ist derzeit noch nicht möglich.
Da zunächst nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen, die geimpft werden wollen, vorhanden sein wird, wurde in der Impfverordnung des Bundes eine Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt. Die dortigen Festlegungen beruhen auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Im ersten Schritt werden ausschließlich Personen aus der Gruppe der höchsten Priorität geimpft. Dabei liegt der Schwerpunkt in Niedersachsen auf den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden von Alten- und Pflegeheimen.
Weitere Informationen zur Impfreihenfolge finden Sie hier.
Wie bekomme ich einen Termin für eine Impfung?
Eine Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich. Im ersten Schritt werden ausschließlich Impfungen durch die mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt. Sobald feststeht, wann die Impfungen auch in den Impfzentren starten, können Termine über die Hotline des Landes Niedersachsen vereinbart werden.
Bereits jetzt steht die Hotline für Fragen rund um die COVID-19-Impfung zur Verfügung:
Impf-Hotline der Nds. Landesregierung
0800 9988665
Mo - Sa / 08 - 22 Uhr / an Feiertagen ist die Hotline geschlossen
Erhalte ich eine Terminbestätigung?
Ja, Sie können auswählen, ob Sie eine Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief erhalten möchten.
Bitte bringen Sie die Bestätigung zum Impftermin mit.
In der Terminbestätigung stehen Ihre persönlichen Daten, beide Impftermine, ein Termincode sowie die Adresse Ihres Impfzentrums. Der Terminbestätigung beigefügt sind zudem allgemeine Informationen rund um das Impfen.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Verbindliche Uhrzeiten stehen derzeit noch nicht fest. Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Stand, 31.12.2020
In Niedersachsen haben die Impfungen gegen das Coronavirus am 27.12.2020 begonnen. Das Land Niedersachsen konzentriert zu Beginn alle vorhandenen Ressourcen auf den Einsatz von mobilen Impfteams, um die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten von Alten- und Pflegeeinrichtungen so schnell wie möglich durch eine Impfung zu schützen.
Derzeit werden noch keine Impfungen im Impfzentrum durchgeführt. Eine Terminvereinbarung für die Impfung im Impfzentrum ist daher noch nicht möglich.
Weitere aktuelle Informationen zur Impfung in Niedersachsen finden sie hier.
Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Ab wann kann ich mich im Impfzentrum impfen lassen?
Ein genauer Zeitpunkt, ab wann Impfungen nach entsprechender Terminvergabe im Impfzentrum möglich sein werden, steht derzeit noch nicht. Eine Terminvereinbarung für eine Impfung im Impfzentrum ist aktuell noch nicht möglich.
Bei Neuigkeiten informieren wir Sie dazu an dieser Stelle.
Kann ich das Impfzentrum frei wählen?
Das Land Niedersachsen vergibt die Termine für die Impfungen in den Impfzentren. Welchem Impfzentrum Sie dann zugewiesen werden, hängt voraussichtlich von Ihrem Wohnort, aber auch von der tagesaktuellen Verfügbarkeit des Impfstoffes in den Impfzentren ab.
Bei der Planung der beiden Impfzentren im Landkreis Osnabrück wurden zwei ungefähr gleich große Einzugsbereiche auf Basis der Einwohnerzahlen festgelegt. Dabei wurden für das Impfzentrum Wallenhorst folgende Städte, Gemeinden und Samtgemeinden als Einzugsbereich zu Grunde gelegt: SG Artland, Bad Essen, SG Bersenbrück, Bohmte, Bramsche, SG Fürstenau, SG Neuenkirchen, Ostercappeln, Wallenhorst
Wer kann sich impfen lassen?
Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben. Dies ist derzeit noch nicht möglich.
Da zunächst nicht ausreichend Impfstoff für alle Personen, die geimpft werden wollen, vorhanden sein wird, wurde in der Impfverordnung des Bundes eine Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt. Die dortigen Festlegungen beruhen auf der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko).
Im ersten Schritt werden ausschließlich Personen aus der Gruppe der höchsten Priorität geimpft. Dabei liegt der Schwerpunkt in Niedersachsen auf den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Mitarbeitenden von Alten- und Pflegeheimen.
Weitere Informationen zur Impfreihenfolge finden Sie hier.
Wie bekomme ich einen Termin für eine Impfung?
Eine Terminvereinbarung ist derzeit noch nicht möglich. Im ersten Schritt werden ausschließlich Impfungen durch die mobilen Impfteams in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt. Sobald feststeht, wann die Impfungen auch in den Impfzentren starten, können Termine über die Hotline des Landes Niedersachsen vereinbart werden.
Bereits jetzt steht die Hotline für Fragen rund um die COVID-19-Impfung zur Verfügung:
Impf-Hotline der Nds. Landesregierung
0800 9988665
Mo - Sa / 08 - 22 Uhr / an Feiertagen ist die Hotline geschlossen
Erhalte ich eine Terminbestätigung?
Ja, Sie können auswählen, ob Sie eine Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief erhalten möchten.
Bitte bringen Sie die Bestätigung zum Impftermin mit.
In der Terminbestätigung stehen Ihre persönlichen Daten, beide Impftermine, ein Termincode sowie die Adresse Ihres Impfzentrums. Der Terminbestätigung beigefügt sind zudem allgemeine Informationen rund um das Impfen.
Wie sind die Öffnungszeiten?
Verbindliche Uhrzeiten stehen derzeit noch nicht fest. Sobald uns dazu weitere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Stand, 31.12.2020
Wir beantworten gerne Ihre Fragen
Stadt Osnabrück
Ansprechzeiten:
Montag und Dienstag von 8 - 16 Uhr,
Mittwoch und Freitag von 8 - 12 Uhr
Donnerstag von 8 - 17.30 Uhr
Landkreis Osnabrück
Ansprechzeiten:
Montag bis Mittwoch 7.30 - 17 Uhr,
Donnerstag bis 17.30 Uhr
Freitag bis 13 Uhr
Impf-Hotline der Niedersächsischen Landesregierung
Ansprechzeiten:
Montag bis Samstag 8 - 20 Uhr