21.05.2021
Antrag auf Quarantäne-Entlassung
Nach den Vorgaben des Robert Koch Institutes (RKI) kann eine Entlassung aus der Quarantäne frühestens nach 14 Tagen erfolgen. Voraussetzung für die Entlassung aus der Quarantäne ist, dass Sie mindestens seit 48 Stunden symptomfrei sind und dem Gesundheitsdienst ein negatives (Schnell-)Testergebnis (nicht Selbsttest) vorlegen.
Für die Übermittlung Ihres negativen Testergebnisses zur Entlassung aus der Quarantäne nutzen Sie bitte unser Onlineformular