03.12.2021
Booster-Ausnahme von der "2G+"- Regel gilt ab 4. Dezember
Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen ab Samstag, den 4. Dezember, keinen zusätzlichen Test mehr, um beispielsweise Restaurants und Veranstaltungen zu besuchen, für die in Warnstufe 2 zurzeit die 2GPlus-Regel gilt, wie die Niedersächsische Landesregierung mitteilt.
Es reicht der Nachweis über die vollständige Corona-Schutzimpfung sowie Boosterimpfung – entweder über das digitale Impfzertifikat oder den gelben Impfpass. Mehr Informationen zu den aktuellen Regelungen: https://www.Niedersachsen.de/Coronavirus
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