Wirtschaft & Landwirtschaft
Unternehmen & Selbstständige, Landwirtschaft, Arbeitnehmer/innen, Hinweise zu gesetzlichen Regelungen
§ 10 der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sieht folgendes vor:
Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind, haben sicherzustellen, dass die beschäftigten Personen auf die aktuellen Hygieneregeln hingewiesen werden und sie diese verstanden haben.
Die Unternehmen und landwirtschaftlichen Betriebe haben die Einhaltung der Hygieneregeln regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren.
Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung herausgegebenen Infografiken (verfügbar in mehreren Sprachen) mit den wichtigsten Hygienehinweisen sollen in allen Unterkünften gut sichtbar und für alle Bewohnerinnen und Bewohner zugänglich ausgehängt werden.
Eine Unterbringung in den vorgenannten Unterkünften soll möglichst nur in Einzelzimmern erfolgen. Küche und Bad sind so zu nutzen, dass eine ausreichende Distanz zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern gewährleistet ist.
Weitergehende Regelungen werden/wurden gegenüber den Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben direkt verfügt.
Einreise aus dem Ausland
Sofern Personen beschäftigt werden (sollen), die aus Risikogebieten einreisen oder sich dort in den vergangenen 14 Tagen vor Einreise aufgehalten haben, sind die geltenden Vorgaben für Einreisen nach Niedersachsen zu beachten. Mehr dazu finden Sie unter Hinweise für Reisende und Reiserückkehrende.
Kurzarbeitergeld
Bei Anfragen zum Kurzarbeitergeld steht die Agentur für Arbeit für Auskünfte zur Verfügung:
0541 980-700 für Arbeitnehmer
0541 980-855 für Arbeitgeber
Weitere Informationen gibt es auch im Internet auf der Homepage der Arbeitsagentur.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
Antragsunterlagen für Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit:
Verdienstausfall für Selbständige und Arbeitnehmer
- Online-Antrag auf Entschädigung bei Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen bei Arbeitnehmern
- Online-Antrag auf Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
- Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall bei Arbeitnehmern
- Antrag auf Entschädigung bei Verdienstausfall bei Selbstständigen
Soforthilfe Niedersachsen
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden von der aktuellen Krise in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht und stehen häufig vor akuten Liquiditätsengpässen. Die Bundesregierung und das Land Niedersachsen haben deshalb Soforthilfemaßnahmen für Solo-Selbstständige, Klein- und Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen beschlossen. Anträge für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes können bei der NBank gestellt werden. Weitere Infos
FAQs und Hotline zur Niedersachsen-Soforthilfe-Corona
Das Land Niedersachsen hat Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Niedersachsen-Corona-Soforthilfe zusammengestellt. Für Fragen, die darin nicht beantwortet werden, hat das Niedersächsische Wirtschaftsministerium eine Hotline eingerichtet: 0511-1205757 (Mo - Fr, 8 - 20 Uhr) oder per E-Mail an mw-corona@mw.niedersachsen.de
Hotline der WFO - Stadt Osnabrück
FAQs der Wirtschaftsförderung Osnabrück (WFO)
Hotline der WIGOS - Landkreis Osnabrück
Telefonische Erreichbarkeit
Mo - Do 9 bis 17 Uhr
FR 9 bis 13 Uhr
FAQs der Wirtschaftsförderung Landkreis Osnabrück (WIGOS)